USA und Kanada

Einreisebestimmungen für die USA

Wer in die USA fliegt muss zusätzlich Secure Flight Daten angeben und in der Regel auch eine elektronische Reiseanmeldung (ESTA) durchführen.

TSA Pre Check

Als Teilnehmer von TSA PRE✓ gelangen Sie an über 200 US-amerikanischen Flughäfen schnell und problemlos durch die Sicherheitskontrolle. Folgende Personen können an diesem Programm teilnehmen:

  • Staatsbürger der USA
  • Staatsbürger von Kanada
  • Green-Card Halter
  • Teilnehmer des Global Entry Programms (derzeit auch deutsche Staatsbürger)

Wenn Sie an dem Programm teilnehmen möchten, müssen Sie sich bei der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (TSA) registrieren und bewerben. Nach einem erfolgreichen Background-Check, erhalten Sie eine Known Traveler Number (KTN), die für entsprechende Flüge als Information im Barcode oder auf der Bordkarte gedruckt ist.

Sie erhalten nach erfolgreicher Bewerbung den TSA Pre✓ Status für fünf Jahre. Die Registrierung bei der TSA kostet 85 USD.

Weitere Informationen zu TSA Pre✓

Beschleunigte Einreise in die USA

Automated Passport Control (APC)

Um lange Warteschlangen bei der Einreise zu vermeiden, hat die US-Regierung in den vergangenen Jahren mehrere neue Verfahren eingeführt, die die Einreise beschleunigen. Ein einfaches und kostenloses Verfahren ist Automated Passport Control (APC).

Voraussetzungen für das APC-Verfahren

  • Verfügbar ausschließlich für Staatsbürger der USA, Kanada sowie für alle Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms (ESTA). Zu den Visa-Waiver-Ländern gehören Deutschland sowie die meisten Länder der EU.
  • Teilnehmer des APC-Verfahrens benötigen einen biometrischen Reisepass, eine gültige ESTA-Registrierung (elektronische Einreisegenehmigung) sowie eine digitale Zollerklärung.
  • Teilnehmer des APC-Verfahrens müssen mindestens einmal seit 2008 in die USA eingereist sein
  • Bei Staatsbürgern der Visa-Waiver-Länder (ESTA) ist zusätzlich ein Abgleich der Fingerabdrücke erforderlich.

So funktioniert das APC-Verfahren

  • An den Condor Flughäfen Las Vegas, Minneapolis, Pittsburgh, Portland und Seattle stehen Ihnen im Bereich der Passkontrolle mehrere APC-Kioske zur Verfügung.
  • An den Kiosken werden Sie gebeten Ihren Reisepass einzuscannen, ein Foto von sich aufzunehmen, sowie verschiedene Fragen zu Ihrer Reise zu beantworten.
  • Im Anschluss erhalten Sie am Kiosk eine Quittung, die Sie zusammen mit Ihrem Reisepass einem Einreisebeamten aushändigen.
  • An den Kiosken können mehrere Personen gleichzeitig bearbeitet werden. Voraussetzung ist, dass sie dieselbe Adresse in den USA haben.
  • Die APC-Kioske stehen Ihnen in den folgenden Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Koreanisch, Niederländisch, Chinesisch (Traditional/Simplified) und Japanisch.


Mehr Informationen zu APC

Reisepass

Alle Reisenden, auch Kinder, müssen einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass
mitführen. Für deutsche Staatsangehörige ist der bordeauxfarbene Europass zulässig.

Bitte beachten Sie: Kinder und Kleinkinder benötigen einen eigenen bordeauxfarbenen, maschinenlesbaren Reisepass. Die Eintragung in den Reisepass der Eltern ist für die Einreise in die USA nicht mehr zulässig. Ein Kinderreisepass ist nur in Kombination mit einem Visum zulässig.

Bei Einreise werden biometrische Daten (digitaler Fingerabdruck und Foto) von ankommenden Gästen gesammelt.
Es wird ein e-Reisepass mit einem integrierten Computerchip benötigt, der in der Lage ist, biografische Informationen von der Personaldatenseite, ein Digitalfoto und sonstige biografische Informationen zu speichern.

Bitte beachten Sie: Für Transitgäste gelten die gleichen (strengen) US-Einreisebestimmungen, wie für USA-Gäste: z. B. bei Rückflügen ab Whitehorse mit Zwischenstopp in Anchorage und Fairbanks.

Diese Regelung gilt auch für alle Gäste die eine Kanada- / USA-Kombination gebucht haben und deren Rückflug in den USA beginnt. Auch Kinder (2 bis 12 Jahre) und Babys (bis 2 Jahre) benötigen in diesen Fällen einen maschinenlesbaren Ausweis.

Erfassung von Secure Flight Daten

Die Sicherheitsüberprüfung der Fluggäste erfolgt auf Flügen von und nach in den USA durch die TSA (Transportation Security Administration). Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, drei Tage vor Abflug die geforderten Daten an die TSA zur Überprüfung zu senden und die Ergebnisse der Sicherheitsbehörden zu prüfen. Die Angaben werden, verschlüsselt nach höchsten Sicherheitsstandards, von Condor an die amerikanische Behörde TSA übermittelt. Ihre Daten werden nicht weiter verwendet.

Betroffen sind alle USA-Flüge von Condor: Bei Ein- und Ausreise, Zwischenlandung und einigen Überflügen der USA (Überflugziele: ab/bis Cancun, Havanna, Varadero, Holguin, San Jose, Santa Clara, Toronto, Vancouver). Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Condor Flug über condor.com, ein stationäres Reisebüro, ein Internetreisebüro oder im Rahmen einer Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben.

Die Angaben für Secure Flight (Anrede/Geschlecht, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Redress Number* falls vorhanden) werden während Ihrer Buchung über condor.com abgefragt und automatisch an die Behörden der USA übermittelt. Eine gesonderte Erfassung Ihrerseits ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.

Wenn Sie Ihre Daten nicht direkt bei Buchung angegeben haben, möchten wir Sie darum bitten, die Daten möglichst frühzeitig, am besten direkt nach Buchung einzugeben. Bitte halten Sie für die Datenerfassung Ihre Reiseunterlagen und Ihr Reisedokument bereit.

Bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis, zu dessen Angabe Condor durch die TSA verpflichtet ist:

Die amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) verpflichtet Sie zum Zwecke der Überprüfung mit den sog. Watchlisten zur Angabe der folgenden Daten: vollständiger Name, Geburtsdatum und Geschlecht (auf Rechtsgrundlage des 49 U.S.C. Abschnitt 114, des Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act von 2004 und des 49 C.F.R Teil 1540 und 1560). Versäumnisse mit der Pflicht zu Übergabe dieser Daten können zur Transportverweigerung führen oder zur Verweigerung des Zutritts zum Flugsteig. Sie werden ebenfalls aufgefordert, die sog. Redress Number anzugeben, falls vorhanden.

Die TSA kann die von Ihnen bereitgestellten Informationen mit denen von Strafvollzugsbehörden, Nachrichtendiensten oder anderen Behörden abgleichen (gemäß dem veröffentlichten System der Aufzeichnungsmitteilungen). Weitere Details zu TSA Datenschutzrichtlinien, zum System der Aufzeichnungsmitteilungen oder zur Datenschutz-Verträglichkeitsüberprüfung sind im Internet unter www.tsa.gov zu finden.

Stand: 14.06.2021

*Falls für Sie bereits eine Sicherheitsüberprüfung durch die USA Sicherheitsbehörde durchgeführt wurde und Sie einen negativen Bescheid erhalten haben (z. B. aufgrund einer Namensverwechslung), gegen den Sie Einspruch eingelegt haben, wurde Ihnen eine Bearbeitungsnummer (Redress Number) mitgeteilt.

API-Daten

Zusätzlich zu den Secure Flight-Daten müssen insbesondere auf Flügen nach/von USA und Puerto Rico erweiterte Passagierinformationen (API) von jedem Fluggast übermittelt werden.

Alle Informationen zum API-Datenformular


Weitere Informationen zu "Datenschutzinfos Flüge USA"

Elektronische Reiseanmeldung ESTA

Für alle Staatsangehörige aus Ländern des Visa-Waiver-Programms ist rechtzeitig vor Reisebeginn eine online-basierte Reiseerlaubnis einzuholen. Die „ESTA“ genannte Reiseerlaubnis (Electronic System for Travel Authorization) muss von jedem Reisenden aus einem Visa-Waiver-Staat bis 72 Stunden vor Abflug unter https://esta.cbp.dhs.gov beantragt werden. Bei späteren Anmeldungen kann eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrags durch die US-Behörden nicht mehr garantiert werden. Nach einer Umstellung der Verfahren sind Echtzeit-Genehmigungen nicht mehr möglich!

Bitte beachten Sie, dass fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei der ESTA Anmeldung zum Beförderungsausschluss führen. Wir empfehlen, zur Registrierung ausschließlich den angegebenen offiziellen Link der CBP zu verwenden.

Bitte beachten Sie: Für deutsche Passnummern werden die Buchstaben "O" und "I" nicht verwendet. Im Zweifelsfall ist es also eine Null (0) beziehungsweise eine Eins (1).

Weitere Informationen
Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (21 USD). Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren werden über die ESTA-Startseite bzw. über die ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, Informationen zum US State Department Visa Waiver Program sowie ESTA-FAQ.

ESTA Status "OK", "NOT OK" & "PENDING"
Der Status Ihrer ESTA Registrierung wird am Check-in überprüft. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Gäste mit dem Status „ESTA OK“ zum Check-in akzeptieren dürfen und für die Beurteilung die im ESTA System hinterlegten Informationen ausschlaggebend sind. Gäste mit einem anderen Status als „ESTA OK“ müssen wir leider von der Beförderung ausschließen.

Bitte beachten Sie, dass eine erfolgreiche ESTA Registrierung jedoch keine Einreiseerlaubnis in die USA garantiert. Die Entscheidung über die Erlaubnis oder Verweigerung der Einreise obliegt nach wie vor der amerikanischen Einreisebehörde am Zielflughafen.

Gäste, die bei der Registrierung den Status „ESTA NOT OK“ erhalten, werden gebeten, sich an die US-Botschaft oder ein US-Konsulat zu wenden.

Sollten Sie den Status "ESTA PENDING" angezeigt bekommen, ist Ihre Reisegenehmigung noch in Bearbeitung. Bitte besuchen Sie die Website innerhalb von 72 Stunden erneut und klicken Sie dann auf die rechte Seite der grün hinterlegten Tabelle. Sie benötigen dann Ihre Antragsnummer, Reisepassnummer und Ihr Geburtsdatum, um den Status Ihres Antrags zu überprüfen.

Gebühren

Für den ESTA-Antrag wird vom U.S. Department of Homeland Security (DHS) eine Gebühr erhoben, die aus Bearbeitungsgebühr (Gebühr für die Bearbeitung des Antrags) und Genehmigungsgebühr (bei erfolgreichem Antrag und Erteilung der Reisegenehmigung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 USD fällig) besteht.

Wenn Ihnen keine elektronische Reisegenehmigung erteilt wird, müssen Sie nur die Gebühr für die Bearbeitung Ihres Antrages entrichten.

Alle Gebühren für elektronische Anträge auf Reisegenehmigung müssen per Kreditkarte bezahlt werden. Das ESTA-System nimmt derzeit folgende Kreditkarten an: MasterCard, VISA, American Express und Discover (JCB, Diners Club).

Gültigkeit

  • Wenn Sie sich erfolgreich für ESTA registriert haben, d.h. Sie haben den Status „ESTA OK“ erhalten, hat dieser 2 Jahre Gültigkeit. Reisen Sie innerhalb von 2 Jahren mehrfach in die USA ist eine ESTA Registrierung daher nur bei der ersten Reise erforderlich. Eine Verlängerung der ESTA Registrierung ist nicht möglich. Nach Ablauf der 2 Jahre ist eine erneute ESTA Anmeldung notwendig. Wurde Ihnen ein neuer Reisepass ausgestellt, ist ebenfalls eine erneute Registrierung erforderlich, auch wenn die 2 Jahre noch nicht abgelaufen sind.
  • Wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, tragen Sie bitte Passnummer und Namen des ausstellenden Staates ein (nicht den des Wohnsitzes). Wenn Sie mehr als einen Reisepass (auch eines einzelnen Staates) besitzen, müssen sie für jeden dieser Pässe, mit dem Sie in die USA zu reisen beabsichtigen, einen gesonderten ESTA-Antrag ausfüllen. Da die Ein- und Ausreiseformalitäten demnächst vollständig elektronisiert werden, wird dringend empfohlen, denselben Reisepass für Ein- und Ausreise zu verwenden!

Schnell und einfach zum ESTA

Unser Partner Sherpa unterstützt Sie dabei, Ihr ESTA online zu beantragen und führt Sie durch den kompletten Prozess - einfach, schnell und vollkommen digital.

Sherpa Logo

Länder, die dem Visa-Waiver-Programm angehören:

Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Tschechien und Ungarn.

ACHTUNG! Eine ESTA Registrierung ist für Staatsangehörige eines Visa-Waiver-Staates auch erforderlich, wenn diese auf dem Hin- oder Rückflug auf einem Flughafen in den USA zwischenlanden!

Aufgrund des Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015 sind Personen, die neben der Staatsbürgerschaft eines Visa-Waver-Landes eine weitere Staatsbürgerschaft aus Syrien, Irak, Iran und/oder dem Sudan haben, an der Teilnahme des Visa-Waiver-Programmes ausgeschlossen. Dies gilt auch für Personen, welche sich seit dem 01. März 2011 (wenn auch nur kurzzeitig) im Irak, Iran, Libyen, Somalia, Yemen, Sudan und/oder in Syrien aufgehalten haben. Betroffene Passagiere müssen regulär ein US-Visum für Ihre Reise beantragen. Dies trifft nicht auf Passagiere zu, deren Aufenthalt in einem dieser Länder auf behördliche oder militärische Gründe des Heimatlandes zurück zu führen ist.

Stand: 18.02.2016

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