Teilnahmebedingungen: Match the Stripes-Gewinnspiel
§ 1. Allgemeines
1.1. Das Gewinnspiel „Match the Stripes“ sowie die dazugehörige Auslosung (nachfolgend Gewinnspiel genannt), wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland (nachfolgend „Condor“ genannt).
1.2. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern Condor. Die Webpräsenz von Condor findet sich unter: www.condor.com. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Condor zu richten. Instagram übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Instagram und erklären durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass sie Instagram von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freistellen.
1.3. Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
§ 2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Das Mindestalter für die Teilnahme am Gewinnspiel beträgt 18 Jahre.
2.2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben.
2.3. Mitarbeiter von Condor und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
2.4. Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
2.5. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
2.6. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
§ 3. Gewinn
3.1. Insgesamt werden drei (3) Gutscheine für jeweils mal zwei (2) Economy Class Return-Tickets (Classic Tarif) zu einem Condor Ziel (DE-Flugnummer) im Rahmen einer Condor Flugbuchung ohne Zu- und/oder Abbringerflug an drei (3) verschiedene Gewinner verlost.
3.2. Der Gewinn kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
3.3. Kosten, die dem Gewinner bei oder durch die Nutzung des Gewinnes entstehen, wie z.B. für die An-, Abreise zum Flughafen, Kosten für Zusatzgepäck, Verpflegung und alle sonstigen Kosten, hat der Gewinner selbst zu tragen.
3.4. Für die Organisation der für eine Einreise erforderlichen Unterlagen (Ausweis- und Einreisepapiere) sowie für den für Auslandsreisen zu empfehlenden Versicherungsschutz ist der Gewinner verantwortlich.
3.5. Der Gutschein kann ab Erhalt bis spätestens 30.09.2024 eingelöst werden.
§ 4. Durchführung des Gewinnspiels
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 04.04.2024 bis einschließlich zum 30.04.2024 möglich (Gewinnspielzeitraum). Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang bei Condor.
4.1. Um am Gewinnspiel zur Auslosung des Gewinns teilnehmen zu können, muss an einem beliebigen Tag innerhalb des Gewinnspielzeitraums teilgenommen werden. Die Aufgabe lautet, ein Foto und/oder Video aufzunehmen, auf dem der Teilnehmer vor oder in einem gestreiften Condor-Flugzeug zu erkennen ist; das Oberteil/Kleid des Teilnehmers muss farblich der Außenlackierung des Condor-Flugzeugs entsprechen. Das Foto muss anschließend im eigenen Instagram-Account des Teilnehmers, in Form einer Story oder einem Feed-Beitrag bzw. Reel gepostet werden. Im Beitrag des Teilnehmers muss @condorairlines sowie der Hashtag „#matchthestripes“ markiert werden. Die Teilnehmer müssen zudem @condorairlines auf Instagram folgen. Die drei (3) Gewinner werden unter allen Teilnehmern ausgelost.
4.2. Zwei Tage vor dem jeweiligen Abflug besteht die Möglichkeit, über folgenden Link den gebuchten Flug zu suchen und Informationen über das voraussichtlich eingesetzte Fluggerät zu erhalten. Weitere Informationen rund um die Aktion können hier abgerufen werden.
4.3. Fluggeräte können noch bis kurz vor Abflug ausgetauscht werden. Bei einem kurzfristigen Wechsel des Fluggerätes besteht kein Anspruch darauf, von den Bedingungen in Ziffer 4.1 abzuweichen.
4.4. Mehrere Teilnahmen innerhalb des Gewinnspielzeitraums werden als eine Teilnahme gewertet.
4.5. Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass ihre Namen durch Nennung des Vornamens und des Anfangsbuchstabens des Nachnamens veröffentlicht werden, falls Condor sich hierzu entscheidet.
4.6. Die Gewinner erklären sich vorab damit einverstanden, dass die von ihnen geteilte Fotoaufnahme in geänderter oder unveränderter Form im Rahmen des Gewinnspiels „Match The Stripes“ weltweit zu Zwecken der Kommunikation und/oder zu Werbe- und Pressezwecken bzw. zur Öffentlichkeitsarbeit gespeichert und/oder verbreitet und/oder veröffentlicht werden darf. Aus dieser Zustimmung können keine Rechte (z.B. Entgelt) abgeleitet werden. Die Verbreitung und Veröffentlichung der Fotoaufnahme kann u.a. über die Social-Media-Plattformen der Condor, insbesondere Instagram erfolgen.
4.7. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
§ 5. Benachrichtigung der Gewinner und Annahme des Gewinns
5.1. Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis zum 14.05.2024.
5.2. Die Gewinner werden von Condor durch eine Instagram-Direktnachricht kontaktiert, mit der Aufforderung sich per E-Mail an gewinnspiel@condor.com zu wenden, wodurch eine Gewinnmitteilung per E-Mail erfolgt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht mit dem Zugang der Gewinnmitteilung.
5.3. Die Gewinner müssen den Gewinn spätestens 2 Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der in der Gewinnmitteilung angeforderten Daten an gewinnspiel@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
5.4. Der Fluggutschein wird elektronisch per E-Mail in Form eines Gutscheincodes versendet.
5.5. Der Gewinn kann nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
5.6. Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 3 oder 4 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.
§ 6. Datenschutz
6.1. Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmern an dem Gewinnspiel (unter anderem: Name, Vorname, E-Mail-Adresse) werden entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet und dann vollständig gelöscht.
6.2. Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung des Gewinners sowie die Zuteilung des Preises notwendig. Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich.
6.3. Entsprechend dem geltenden Datenschutzrecht hat jeder Teilnehmer an dem Gewinnspiel das Recht auf Widerruf gegen die Verwendung, ganz oder teilweise, seiner durch Condor gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Zugang zu, d.h. auf Information über die gespeicherten personenbezogenen Daten, sowie auf Änderung und vollständige Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten. Von diesem Recht kann jeder Teilnehmer an dem Gewinnspiel Gebrauch machen, indem er Condor per E-Mail an datenschutz@condor.com oder postalisch an Datenschutzbeauftragter, Condor Flugdienst GmbH, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg, kontaktiert. Dies hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel.
6.4. Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen der Condor unter https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutzerklaerung.jsp.
§ 7. Haftung, Störungen im Ablauf
7.1. Condor behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiel oder der Condor- Instagram-Kanals besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist. Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung des Condor-Instagram- Kanals.
7.2. Condor haftet nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.3. Condor weist darauf hin, dass Fotoaufnahmen im Internet von beliebigen Personen weltweit abgerufen werden können. Eine Weiterverwendung oder Weitergabe dieser Fotoaufnahmen durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Condor haftet deshalb nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen von Condor die Fotoaufnahmen für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren, durch das Verlinken oder Teilen der Fotoaufnahmen. Den Gewinnern ist bekannt, dass eine generelle Löschung der Fotoaufnahmen aus dem Internet nicht garantiert werden kann, da z.B. Suchmaschinen die Fotoaufnahmen in ihren Index aufgenommen haben oder andere Internetseiten die Fotoaufnahmen kopiert haben können. Die Entfernung kann demnach nur insoweit erfolgen, als sie den Verfügungsmöglichkeiten der Condor unterliegen.
§ 8. Schlussbestimmungen
8.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8.2. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB) der Condor.
8.3. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt (Deutschland), vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Darmstadt (Deutschland) ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
8.5. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.