Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Summerjam 2024“
§ 1. Allgemeines
1.1 Das Gewinnspiel „Summerjam 2024“ sowie die dazugehörige Auslosung (nachfolgend Gewinnspiel genannt), wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland (nachfolgend „Condor“ genannt).
1.2. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram oder Facebook, sondern Condor. Die Webpräsenz von Condor findet sich unter: www.condor.com. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Condor zu richten. Instagram oder Facebook übernehmen keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer[1] verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Instagram und Facebook und erklären durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass sie Instagram und Facebook von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freistellen.
1.3. Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
§ 2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Das Mindestalter für die Teilnahme am Gewinnspiel beträgt 18 Jahre.
2.2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben.
2.3. Mitarbeiter von Condor und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
2.4. Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
2.5. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
2.6. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
§ 3. Gewinn
3.1. Insgesamt werden vier (4) Festivaltickets für das Summerjam Festival in Köln an zwei (2) verschiedene Gewinner verlost. Ein (1) Gewinner bekommt zwei (2) Festivaltickets zur Verfügung gestellt.
3.2. Der Gewinn kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
3.3. Kosten, die dem Gewinner bei oder durch die Nutzung des Gewinnes entstehen, wie z.B. für die An-, Abreise zum Veranstaltungsort, Kosten für Verpflegung und alle sonstigen Kosten, hat der Gewinner selbst zu tragen.
§ 4. Durchführung des Gewinnspiels
4.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 24.06.2024 bis einschließlich zum 27.06.2024 um 12:00 Uhr möglich (Gewinnspielzeitraum). Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang bei Condor. Condor kann für jegliche technische Störungen, z.B. Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.
4.2. Um am Gewinnspiel zur Auslosung des Gewinns teilnehmen zu können, muss an einem beliebigen Tag innerhalb des Gewinnspielzeitraums teilgenommen werden. Die Aufgabe lautet, unter dem jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook oder Instagram einen Kommentar zu hinterlassen, in dem der Teilnehmer seine Begleitperson für das Festival markiert.
4.3. Die Teilnehmer müssen zudem @condorairlines auf Instagram folgen oder @CondorAirlinesDE auf Facebook mit „Gefällt Mir“ markiert haben. Die zwei (2) Gewinner werden unter allen Teilnehmern ausgelost.
4.4. Mehrere Teilnahmen innerhalb des Gewinnspielzeitraums sind ausgeschlossen. Der erste abgegebene Kommentar wird als Teilnahme gewertet.
4.5. Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass ihre Namen durch Nennung des Vornamens und des Anfangsbuchstabens des Nachnamens veröffentlicht werden, falls Condor sich hierzu entscheidet.
4.6. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
§ 5. Benachrichtigung der Gewinner und Annahme des Gewinns
5.1. Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis zum 28.06.2024.
5.2. Die Gewinner werden von Condor durch eine Instagram-Direktnachricht oder einen Kommentar auf Facebook kontaktiert, mit der Aufforderung sich per E-Mail an gewinnspiel@condor.com zu wenden, wodurch eine Gewinnmitteilung per E-Mail erfolgt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht mit dem Zugang der Gewinnmitteilung.
5.3. Die Gewinner müssen den Gewinn spätestens 24 Stunden nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der in der Gewinnmitteilung angeforderten Daten an gewinnspiel@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
5.4. Die Tickets werden elektronisch per E-Mail in Form eines E-Tickets versendet.
5.5. Der Gewinn kann nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
5.6. Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 3 oder 4 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.
§ 6. Datenschutz
6.1. Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmern an dem Gewinnspiel (unter anderem: Name, Vorname, E-Mail-Adresse) werden entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet und dann vollständig gelöscht.
6.2. Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung des Gewinners sowie die Zuteilung des Preises notwendig. Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich.
6.3. Entsprechend dem geltenden Datenschutzrecht hat jeder Teilnehmer an dem Gewinnspiel das Recht auf Widerruf gegen die Verwendung, ganz oder teilweise, seiner durch Condor gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Zugang zu, d.h. auf Information über die gespeicherten personenbezogenen Daten, sowie auf Änderung und vollständige Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten. Von diesem Recht kann jeder Teilnehmer an dem Gewinnspiel Gebrauch machen, indem er Condor per E-Mail an datenschutz@condor.com oder postalisch an Datenschutzbeauftragter, Condor Flugdienst GmbH, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg, kontaktiert. Dies hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel.
6.4. Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen der Condor unter https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutzerklaerung.jsp.
§ 7. Haftung, Störungen im Ablauf
7.1. Condor behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiel oder des Condor-Instagram- bzw. Facebook-Kanals besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist. Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung des Condor-Instagram- bzw. Facebook-Kanals.
7.2. Condor haftet nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8. Schlussbestimmungen
8.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8.2. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB) der Condor.
8.3. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt (Deutschland), vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Darmstadt (Deutschland) ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
8.5. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird hier das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich sind alle anderen Geschlechter umfasst.