Zypern

Einreisebestimmungen

Zypern*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Zypern finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Die Einreise in die sogenannte "Türkische Republik Nordzypern" (TRNZ) über den Flughafen Ercan und über die Demarkationslinie (Grüne Linie) zwischen der TRNZ (im Norden) und der Republik Zypern (im Süden) ist erlaubt.

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Transit ist gestattet.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Derzeit besteht keine Quarantänepflicht.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Lediglich für den Besuch von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist weiterhin ein SafePass (Impf-, Genesungs- oder Testnachweis) erforderlich.

Aktueller Wert: 2057. Vorwoche: 42

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Es gibt keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Eine Maskenpflicht besteht nur noch in medizinischen Einrichtungen und Alten-/Pflegeheimen.

Nicht-essenzielle Geschäfte und Einkaufszentren dürfen öffnen.

Gastronomische Betriebe sind geöffnet.

Hotels sind geöffnet.

Veranstaltungen dürfen stattfinden.

Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen öffnen. Auch Strände und Diskotheken sind wieder zugänglich.

Öffentliche Verkehrsmittel verkehren im Normalbetrieb.

Die Flughäfen sind geöffnet, der Flugbetrieb mit vielen europäischen Destinationen wurde wieder aufgenommen.

Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Zypern positiv auf COVID-19 getestet, sind sie angehalten, sich für 7 Tage zu isolieren.

Nordzypern:

Bei einem positiven Test im Land muss eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen einhalten werden, danach ist für denselben Zeitraum eine Maske zu tragen.

Kontaktpersonen müssen ebenfalls für mindestens fünf Tage eine Maske tragen und ihren Gesundheitsstatus überwachen. Sind sie symptomfrei, ist an Tag 5 ein Antigen-Schnelltest durchzuführen. Treten vorher Symptome auf, ist unverzüglich ein Test durchzuführen. Ist dieser positiv, erfolgt ein PCR-Test.

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Informationen zu Covid-19-Tests auf Zypern (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.