Gepäck und Tierbeförderung

Bestimmungen für Flüge mit anderen Fluggesellschaften

Bestimmungen für Codeshare-Flüge

Wird Ihr Flug durch eine andere als die im Flugschein bezeichnete Fluggesellschaft durchgeführt (sog. Codeshare-Flüge), so gelten die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Freigepäck-Bedingungen.

Für die Anmeldung von Extras (wie Sitzplatzreservierungen, Tier- oder Sportgerätetransport) wenden Sie sich bitte direkt an die ausführende Fluggesellschaft.


Transport von Tieren auf Zu- und Abbringerflügen

Bitte beachten Sie: Auf Zu- und Abbringerflügen mit unseren Partner Airlines ist der Transport von Tieren im Frachtraum leider nicht möglich. 

Bestimmungen für Flüge mit anderen Fluggesellschaften

Bestimmungen für Condor Flüge mit Zu- und/oder Abbringerflügen

» Bitte beachten Sie: Zubringer-, Abbringer- und Weiterflüge werden von der ausführenden Fluggesellschaft
in Verbindung mit einem Condor-Flug in der Regel in der Economy Class durchgeführt. «

Start- oder Zielflughafen nicht in den USA/Kanada/Puerto Rico

Haben Sie einen Condor Flug gebucht, der einen Zu- und/oder Abbringerflug mit einer anderen Fluggesellschaft einschließt (sofern dieser im gleichen Condor Ticket aufgeführt wird), gelten auf der gesamten Flugstrecke die Gepäckbedingungen der Fluggesellschaft, welche den Flug mit der bedeutsamste Strecke (in der Regel die geographisch längste Flugstrecke) durchführt.

Für die Anmeldung von Extras bzw. Sonderleistungen, wie z.B: Sportgepäck und Sitzplatzreservierungen, gelten hingegen die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, die den Flug durchführt. Bitte wenden Sie sich hierfür an die ausführende Gesellschaft des Zu- und/oder Abbringerfluges.

Was ist mit "bedeutsamste Strecke" gemeint?

Die bedeutsamste Strecke wurde durch die IATA Resolution 302 bestimmt, an die sich alle Fluggesellschaften weltweit halten. Die Resolution hat die Welt in drei große Tarifbereiche aufgeteilt:

  • Tarifbereich 1: Amerika und Grönland (Unterregionen: Nordamerika, Zentralamerika, Mexiko, Karibik, Südamerika)
  • Tarifbereich 2: Europa, Afrika und Naher Osten (Unterregionen: Europa, Naher Osten, Afrika (mit Inseln im Indischen Ozean)
  • Tarifbereich 3: Asien und Ozeanien (Unterregionen: Südasien, Südostasien, Japan und Korea, Südwestpazifik, Australien, Neuseeland)

Grundsätzlich gilt, die bedeutsamste Strecke ist die, die als erstes einen Tarifbereich überfliegt.

Zur bedeutsamsten Strecke gibt es ein paar Ausnahmen:

  • Bei Reisen, bei denen alle drei Tarifbereiche überflogen werden, ist die bedeutsamste Strecke immer die Strecke zwischen Tarifbereich 1 und 2.
  • Bei Reisen, bei denen kein Tarifbereich überflogen wird, ist die bedeutsamste Strecke immer die, die als erstes eine Unterregion überfliegt.
  • Bei Reisen, bei denen keine Unterregion überflogen wird, ist die bedeutsamste Strecke immer die, die als erstes eine internationale Grenze überfliegt.
  • Bei Reisen, bei denen keine internationale Grenze überflogen wird, ist die bedeutsamste Strecke immer die erste Strecke.

Diese Regelung gilt jeweils bis zu dem Punkt, an dem die Reise für mehr als 24 Stunden (Stopover) unterbrochen wird.

Beispiel für ein Stopover: Sie haben einen Flug von Frankfurt über Recife nach Rio de Janeiro gebucht.

Der Flug von Frankfurt nach Recife wird von Condor durchgeführt, der Weiterflug erfolgt nach einem Stopover (Unterbrechung von mehr als 24 Stunden) mit GOL.

Entsprechend gelten für den Flug nach Recife die Gepäckbestimmungen von Condor und für den Weiterflug nach Rio de Janeiro die von GOL.

Start- oder Zielflughafen in den USA/Kanada/Puerto Rico

Auf Flügen von/nach oder über die USA/Kanada/Puerto Rico gelten aufgrund eines von den US-amerikanischen bzw. kanadischen Behörden (US Department of Transportation bzw. Canadian Transportation Agency) erlassenen Gesetzes gesonderte Gepäckregeln.

Buchungen direkt bei Condor (Webseite, Service Center etc.)

Haben Sie einen Condor Flug gebucht, der einen Zu- und/oder Abbringerflug mit einer anderen Fluggesellschaft einschließt, gelten für die gesamte Flugreise (inklusive Rückflug sofern dieser im gleichen Condor Ticket aufgeführt wird) die Bestimmungen von Condor.

Bitte entnehmen Sie die genauen Gepäckbestimmungen Ihrer Buchungsbestätigung.

Buchungen über Reisebüros/-portale (Expedia, Skyscanner etc. )

Haben Sie einen Condor Flug gebucht, der einen Zu- und/oder Abbringerflug mit einer anderen Fluggesellschaft einschließt, und die erste ausführende Fluggesellschaft ist Condor, gelten für die gesamte Flugreise (inklusive Rückflug sofern dieser im gleichen Condor Ticket aufgeführt wird) die Bestimmungen von Condor.

Ist die erste ausführende Fluggesellschaft nicht Condor, können gesonderte Bestimmungen auf der gesamten Flugstrecke gelten. Ihre Freigepäckmenge entspricht in diesem Fall der der Zubringer-Fluggesellschaft in der auf Ihrem Condor Flug gebuchten Reiseklasse (Economy Class, Premium Economy Class, Business Class). Sollte die Zubringer-Fluggesellschaft Ihre bei Condor gebuchte Reiseklasse nicht anbieten, entspricht Ihr Freigepäck mindestens dem erlaubten Gewicht in der Economy Class.

Bitte entnehmen Sie die genauen Gepäckbestimmungen Ihrer Buchungsbestätigung.

Weiterempfehlen