Einreisebestimmungen
Tansania*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge auf die Tansania finden Sie in der folgenden Tabelle.
Einführung einer verpflichtenden Versicherung ab 1. Oktober 2024
Reisende ab 3 Jahren (ausgenommen Tansanische Staatsbürger) müssen ab 1. Oktober 2024 im Vorfeld der Reise eine Versicherung über visitzanzibar.go.tz abschließen. Babies und Kleinkinder bis 2 Jahre sind über die Versicherung der Eltern abgedeckt. Sollten Sie vor Ihrer Abreise keine Versicherung abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, diese bei Ankunft zu bezahlen.
Vor der Reise
Für einen Visumantrag werden unter Umständen folgende Unterlagen benötigt: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, eines Rückreise-/Weiterreise-Tickets, einer Unterkunft sowie Passbilder und Einladungsschreiben. Zur Beantragung eines Visums für Minderjährige, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, wird unter Umständen eine Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Auslandsvertretung.
Sie benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn Sie am gleichen Kalendertag in ein Drittland weiterreisen und sich bis zum Abflug nur im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Reisende können sich mit einem E-Visum bis zu 90 Tage im Land aufhalten.
Eine Entscheidung über den E-Visumantrag liegt in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen vor.
Die hier angegebene Bearbeitungsdauer setzt voraus, dass alle benötigten Unterlagen eingereicht und die Antragsgebühren bezahlt wurden.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes kann die Ausstellung eines "Visa on Arrival" nicht garantiert werden; zudem ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Das Visum ist bei Ankunft per Kreditkarte oder bar in US-Dollar zu bezahlen.
Eine Verlängerung des Aufenthalts kann bei der Einwanderungsbehörde in Daressalam beantragt werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Aus Sicherheitsgründen wird von nicht notwendigen Reisen in die unmittelbare Grenzregion Mosambiks (südlicher Teil der Region Mtwara) abgeraten.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.
Vor der Einreise
Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.
Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Die Durchreise ist gestattet.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Ein Testnachweis ist offiziell weder auf dem Festland noch auf Sansibar vor oder nach der Einreise vorzulegen. Reisende können jedoch stichprobenartig zu einem Schnelltest aufgefordert werden.
Personen, die bei Ankunft Symptome zeigen, müssen sich isolieren.
Derzeit ist keine Quarantäne erforderlich. Lediglich Reisende mit Symptomen müssen sich isolieren.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Derzeit ist kein Impfnachweis erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Derzeit ist kein Impfnachweis erforderlich.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Aktueller Wert: 1. Vorwoche: 0
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Die Bevölkerung ist aufgerufen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Regeln des Social Distancing zu berücksichtigen, jedoch besteht keine Maskenpflicht im öffentlichen bzw. privaten Raum.
Die Geschäfte sind geöffnet.
Bars und gastronomische Betriebe sind geöffnet.
Hotels sind geöffnet.
Veranstaltungen dürfen ohne COVID-19-Einschränkungen stattfinden.
Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geöffnet.
Es liegen keine Angaben über COVID-19-bedingte Einschränkungen vor.
Internationale Reisen am internationalen Flughafen in Daressalam sowie mit inländischen Flügen sind möglich. Reisende müssen eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.
Ausreise
Einige Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise einen negativen COVID-19-Test. Dieser kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden. Termine können online gebucht werden. Reisende sollten beachten, dass Testergebnisse häufig nicht rechtzeitig vorliegen und nur negative Ergebnisse übermittelt werden.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.