Seychellen

Einreisebestimmungen

Seychellen*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge auf die Seychellen finden Sie in der folgenden Tabelle.

Digitale Einreisegenehmigung

Bitten beachten Sie, dass Sie als Reisende vor Abflug eine digitale Einreisegenehmigung (Travel Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Vor der Reise

Für Reisende, die zu Urlaubs- oder Geschäftszwecken einreisen, wird bei Ankunft eine kostenlose Aufenthaltsgenehmigung (visitor's permit) ausgestellt. Diese ist für maximal 90 Tage gültig.

Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Sollten Sie Arbeit aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das seychellische Außenministerium.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Aufenthalt kann um weitere 90 Tage und bis maximal 12 Monate verlängert werden. Anträge sind beim Immigration Office in Victoria zu stellen.

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Die Durchreise ist gestattet.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Ein Testnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.

Derzeit besteht keine Quarantänepflicht bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein Impfnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Ein Impfnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Ein Impfnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Ein Genesungsnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Aktueller Wert: 166. Vorwoche: 315

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Die Maskenpflicht sowie Versammlungsbeschränkungen sind aufgehoben.

Nicht-essentielle Geschäfte sind geöffnet.

Restaurants und Bars dürfen öffnen.

Resorts und Hotels dürfen öffnen.

Versammlungen und Veranstaltungen dürfen ohne COVID-19-Einschränkungen stattfinden.

Fitness-Studios, Spas und Schwimmbäder sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Diskotheken sind geöffnet.

Öffentliche Verkehrsmittel haben den Normalbetrieb aufgenommen. Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.

Der internationale Flugverkehr operiert im Normalbetrieb.

Personen, die während ihres Aufenthaltes positiv getestet werden, müssen sich bis zur Genesung selbst isolieren.

Symptomatische Erkrankte und Risikopersonen werden in einer Isoliereinrichtung der Gesundheitsbehörde behandelt.

Bei einer Selbstisolation müssen sich asymptomatisch Erkrankte für 7 Tage isolieren.

Ausreise

Für die Ausreise ist seitens der Regierung kein Test erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen diesen aber für den Rückflug.

COVID-19-Tests für die Weiterreise sind mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail (covid19test@health.gov.sc) oder telefonisch unter +248 4388410 zu buchen, und kostenpflichtig u.a. in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue durchzuführen.

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.