Einreisebestimmungen
Kuba*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Kuba finden Sie in der folgenden Tabelle.
Vor der Reise
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Visa bzw. Touristenkarten können bei der kubanischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Das im Mai 2024 angekündigte e-Visa-Portal wurde am 01.08.2024 freigeschaltet. Ein eVisum berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Die Einreise mit einer Touristenkarte ist jedoch noch bis Ende des Jahres möglich. Diese kann bei entsprechenden Anbietern online, über Agenturen oder im Konsulat erworben werden.
Die Bearbeitungszeit für ein eVisum beträgt in der Regel 3 Arbeitstage.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Der Aufenthalt kann einmal beim Einwanderungsbüro um 90 Tage verlängert werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.
Vor der Einreise
Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.
Bei der Einreise nach Kuba ist online eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben, was jedoch erst frühestens 48 Stunden vor Antritt der Reise möglich ist. Außerdem muss der Nachweis einer Krankenversicherung vorgelegt werden, die die Kosten einer COVID-19-Behandlung abdeckt.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen kontinuierlich an. Daher kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Der Transit ist ohne COVID-19-bezogene Einschränkungen gestattet.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Am Flughafen können stichprobenartig Tests durchgeführt werden.
Sollten Reisende Symptome zeigen, besteht die Möglichkeit, dass sie in eine Gesundheitseinrichtung gebracht werden und sich dort einem PCR-Test unterziehen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es liegen keine Anmerkungen vor.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Aktueller Wert: 1. Vorwoche: 1
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Momentan gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.
Die Geschäfte sind geöffnet.
Restaurants und Bars sind geöffnet.
Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.
Veranstaltungen sind gestattet.
Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.
Der öffentliche Verkehr zwischen den Provinzen kann weiterhin eingeschränkt sein. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht.
Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.
Werden Reisende während ihres Aufenhaltes positiv getestet, müssen sie sich unter Umständen in einem Quarantänehotel isolieren. Der Internetzugang ist in diesen Einrichtungen nicht garantiert. Isolieren sich Reisende in der eigenen Unterkunft, sind regelmäßige ärztliche Besuche zu erwarten.
Ausreise
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
[QRRISKOFREI]
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.