Kanada

Einreisebestimmungen

Kanada*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Kanada finden Sie in der folgenden Tabelle.

Registrierung über ArriveCAN

Für eine schnellere Einreise enpfehlen wir Ihnen, sich bis zu 72 Stunden vor Ihrer Ankunft in Kanada über die ArriveCAN-App (Link für iOS / Link für Android) zu registrieren.

 

Vor der Reise

Sofern eine Reisedauer von 180 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Eine Aufenthaltsverlängerung ('visitor record') für Kanada muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bzw. des Gültigkeitszeitraums der eTA beantragt werden.

Verlängerung des Aufenthalts

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Deutsche Staatsangehörige benötigen auch für einen Transitaufenthalt eine elektronische Genehmigung (eTA), die möglichst vor der Buchung des Fluges beantragt werden sollte. Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen oder der Empfang und Aufgabe des Reisegepäcks nicht möglich sein kann. Ausführliche Informationen zu den Transitregelungen stellen die kanadischen Behörden zur Verfügung.

Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Aktueller Wert: 29. Vorwoche: 42

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Momentan gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Die kanadischen Behörden empfehlen die Verwendung eines Mundschutzes, falls der 2-Meter-Abstand zu einer Person nicht einzuhalten ist. Je nach Region können Regeln jedoch unterschiedlich umgesetzt werden.

Eine Übersicht über die zum Teil noch unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen kanadischen Provinzen bietet folgende Webseite.

Die Geschäfte sind geöffnet.

Gastronomiebetriebe und Bars sind geöffnet.

Hotels haben geöffnet; mit Hygienevorschriften ist zu rechnen.

Veranstaltungen dürfen ohne COVID-19-bedingte Auflagen stattfinden.

Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet.

Öffentliche Verkehrsmittel haben teils reduzierte Fahrpläne, das Tragen von Masken ist empfohlen.

Der nationale wie internationale Flugverkehr hat den Normalbetrieb aufgenommen. Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.

Viele Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in reduziertem Umfang durch. Sämtliche Airlines sind angewiesen, keine Passagiere nach Kanada zu befördern, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.

Nach einem positiven Testergebnis wird in Kanada je nach Impfstatus eine Heimquarantäne von 5 bis 10 Tagen fällig. Regeln können sich zwischen den Provinzen unterscheiden (Übersicht: s. hier).

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten müssen generell bereits bei der Einreise die entsprechenden Testnachweise vorlegen. In diesem Fall ist nur ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) zugelassen. Ein Impf- bzw. Genesenennachweis ersetzt nicht das negative Testergebnis.

Bei der Rückkehr aus Virusvarianten-Gebiete gibt es außerdem keine Ausnahmen für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.