Einreisebestimmungen
Irak*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge in den Irak finden Sie in der folgenden Tabelle.
Vor der Reise
Achtung: Reisende mit Ziel Kurdistan erhalten bei Ankunft ein elektronisches Visum, das zur sofortigen Einreise berechtigt.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Bei Aufenthalten von mehr als 60 Tagen muss ein Visum vor Abreise bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin beantragt werden.
Die Beantragung eines E-Visums für den Irak ist derzeit nur über Unternehmen (u.a. Reisebüros, Hotels) möglich, die von der irakischen Tourismusbehörde zugelassen sind.
Genaue Informationen über die Bearbeitungsdauer eines E-Visumantrags liegen nicht vor.
Reisende bekommen bei der Einreise in den Irak ein Visa On Arrival für 60 Tage ausgestellt. Die Gebühren sind in US-Dollar zu entrichten.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur mit der Beantragung eines Lang-Zeit-Visums erlaubt. Dies muss bei der örtlichen Migrationsbehörde beantragt werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der instabilen Sicherheitslage abgeraten.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.
Vor der Einreise
Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.
Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Für den Transit über Irakisch-Kurdistan ist eine vollständige Impfung nötig.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es liegen keine Anmerkungen vor.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Aktueller Wert: 2. Vorwoche: 1
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Es bestehen keine Einschränkungen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Wie aus Informationen des Auswärtigen Amtes hervorgeht, galten im September 2022 keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr im Irak.
Es sind keine Einschränkungen mehr bekannt.
Es sind keine Einschränkungen mehr bekannt.
Hotels sind wieder geöffnet.
Es sind keine Einschränkungen mehr bekannt.
Es sind keine Einschränkungen mehr bekannt.
Öffentliche Verkehrsmittel, Taxis sowie Minibusse sind in Betrieb.
Landesweit sind die Flughäfen für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Es bestehen weitreichende Hygiene- und Abstandsregeln (Tragen von Schutzmasken und Handschuhen) bspw. am Baghdad International Airport. Reisen zwischen Erbil (Autonome Region Kurdistan) und Bagdad sind mit dem Flugzeug erlaubt, falls ein negativer PCR-Test vorliegt.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.
Ausreise
Die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak kann entweder mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 2 Dosen) erfolgen oder aber mit einem aktuellen negativen PCR-Test bzw. mit einer medizinischen Bestätigung, dass eine Impfung nicht möglich ist. Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen, wie aus Informationen des Auswärtigem Amtes hervorgeht.
Reisende sollten beachten, dass ein in der irakischen Region Kurdistan ausgestelltes PCR-Testzertifikat auf den Flughäfen Bagdad, Basra und Nadschaf nicht akzeptiert wird.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es liegen keine Anmerkungen vor.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.