Einreisebestimmungen
Griechenland*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Griechenland finden Sie in der folgenden Tabelle.
Vor der Reise
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.
Vor der Einreise
Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.
Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Der Transit ist gestattet.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Für die Einreise ist kein Testnachweis mehr erforderlich. Bei Einreise können dennoch stichprobenartige Tests durchgeführt werden.
Die Quarantänepflicht ist aufgehoben.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es liegen keine Anmerkungen vor.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Aktueller Wert: 56. Vorwoche: 58
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Maskenpflicht gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen. Es muss sich hierbei um eine FFP/N95-Maske handeln. Alternativ ist auch eine chirurgische Doppelmaske zulässig.
Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 300 € geahndet.
Die Geschäfte sind geöffnet.
Bars, Restaurants und Tavernen dürfen öffnen.
Hotelbetriebe sind geöffnet. Unter Umständen sind noch Hygieneauflagen einzuhalten
Veranstaltungen und Konzerte dürfen ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen stattfinden.
Strände und Sporteinrichtungen sind geöffnet.
Der Besuch von öffentlichen Parks und archäologischen Stätten ist gestattet, auch Kinos, und ähnliche (Indoor-)Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen.
Diskotheken sind zugänglich.
Öffentliche Verkehrsmittel haben den Betrieb aufgenommen. Der Fährverkehr mit Italien und Albanien ist wieder möglich. Der Fährverkehr innerhalb des Landes findet statt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland ebenfalls wieder anlaufen.
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.
Die griechischen Flughäfen sind für den nationalen sowie internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Griechenland hat die Quarantänepflicht bei einem positiven COVID-Test aufgehoben. Eine freiwillige Quarantäne wird jedoch stark angeraten. Auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist positiv getesteten Personen gestattet, allerdings müssen sie dabei eine FF2- oder KN95-Maske tragen.
Ausreise
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Griechenland (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.