China

Einreisebestimmungen

China*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach China finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Sofern eine Reisedauer von 15 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Ein einmaliger Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden ist ohne Visum möglich. In manchen Städten ist auch ein Aufenthalt von 72 bzw. 144 Stunden möglich. Voraussetzung für alle visumfreien Transitaufenthalte ist die Einreise über einen der vorgeschriebenen Grenzkontrollpunkte sowie die Weiterreise in ein drittes Land, das nicht Startpunkt der Reise war. Es muss entsprechend ein gültiges Ticket und gegebenenfalls ein Visum des Drittlandes vorgelegt werden. Weiterreisen mit Anschlussflügen innerhalb Chinas sind nicht zulässig.

In der Vergangenheit wurden Reisende mit türkischen, irakischen oder pakistanischen Visa im Pass von der Regelung ausgeschlossen und zurückgewiesen worden. Die Entscheidung wird bei der Einreise getroffen.

Antragsteller, die über einen Reisepass verfügen, der nach dem 01.01.2014 ausgestellt wurde, müssen teilweise den abgelaufenen Reisepass zusammen mit dem aktuellen zur Antragstellung vorlegen. Sollte der Pass eingezogen worden sein, muss eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Es muss erklärt werden, welche Länder in den Letzten drei Jahren besucht wurden sowie die Länge des jeweiligen Aufenthalts.

Es werden biometrische Daten aufgenommen (Fingerabdürcke). Dafür fallen Gebühren an. Das Visum muss persönlich beantragt werden.

Reisen, die ausschließlich auf die Insel Hainan führen, können über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan für die Dauer von bis zu 30 Tagen visumfrei durchgeführt werden. Bei Weitereise muss zuvor ein Visum beantragt werden.

Auch bei visumfreien Aufenthalten müssen sich Reisende registrieren. Dies kann von einem Hotel übernommen werden.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Eine Aufenthaltsverlängerung muss vor Ablauf bei der örtlichen Behörde (Exit and Entry Administration, EEA) beantragt werden. Chinesische Auslandsvertretungen sind zu derartigen Leistungen nicht befugt.

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Touristische Reisen nach China sind seit 15.03. wieder möglich. Kreuzfahrtschiffe dürfen in Hainan und Schanghai wieder anlegen. Die Grenzen zu Hongkong und Macao sind bereits seit Februar wieder uneingeschränkt (d.h. ohne Testbestimmungen und täglichen Einreisequoten) geöffnet.

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Visafreie Transitaufenthalte in China sind seit dem 08.01. wieder möglich.

Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Es besteht keine Pflicht des Nachweises einer Impfung gegen COVID-19 oder eines negativen Testergebnisses.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Pflicht des Nachweises einer Impfung gegen COVID-19 oder eines negativen Testergebnisses.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es besteht keine Pflicht des Nachweises einer Impfung gegen COVID-19 oder eines negativen Testergebnisses.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Aktueller Wert: 0. Vorwoche: 0

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Die Geschäfte sind geöffnet.

Restaurants und Bars sind geöffnet.

Hotels und sonstige Unterkünfte sind geöffnet.

Öffentliche Veranstaltungen dürfen ohne COVID-19-Einschränkungen stattfinden.

Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen ohne größere COVID-19-Einschränkungen öffnen.

Der ÖPNV ist regulär in Betrieb.

Der internationale wie nationale Flugbetrieb operiert im Normalbetrieb.

Informationen von April 2023 zufolge besteht keine Isolationspflicht mehr. Die chinesische Regierung empfiehlt, im Falle von milden Symptomen zuhause zu bleiben.

Ausreise

Momentan ist nichts über einen generellen verpflichtenden COVID-19-Test bei der Ausreise aus China bekannt, allerdings ist die Reise zum Flughafen (v.a. aus von Lockdowns betroffenen Gebieten) in den meisten Fällen nur mit negativem Testergebnis möglich.

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

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Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.