Einreisebestimmungen
Bulgarien*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Bulgarien finden Sie in der folgenden Tabelle.
Vor der Reise
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.
Vor der Einreise
Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.
Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Die Durchreise ist ohne Einschränkungen gestattet.
Auch auf dem Landweg sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Für die Einreise ist kein Testnachweis mehr erforderlich.
Die Quarantänepflicht ist aufgehoben.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Für die Einreise ist kein Impfnachweis mehr erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Für die Einreise ist kein Impfnachweis mehr erforderlich.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Für die Einreise ist kein Impfnachweis mehr erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Für die Einreise ist kein Genesungsnachweis mehr erforderlich.
Vor Ort
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Aktueller Wert: 3. Vorwoche: 2
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Im Inland liegen keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen vor.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Kontaktbeschränkungen sowie die Maskenpflicht sind aufgehoben, auch Mindestabstände müssen nicht mehr eingehalten werden.
Geschäfte sind geöffnet.
Gastronomiebetriebe und Bars sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hotels sind geöffnet.
Veranstaltungen dürfen ohne Kapazitätseinschränkungen oder sonstige Auflagen stattfinden.
Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ohne Auflagen geöffnet.
Öffentliche Transportmittel verkehren im Normalbetrieb. Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.
Der internationale wie nationale Flugbetrieb hat den Normalbetrieb aufgenommen.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv getestet, müssen sie sich für mindestens sieben Tage isolieren.
Für Personen, die engen Kontakt zu Infizierten hatten, besteht eine fünftägige Isolationspflicht. Während der Isolation ist die Ausreise nicht gestattet. Für vollständig geimpfte Kontaktpersonen sowie für solche, die innerhalb der vorausgegangenen 90 Tage eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und die zusätzlich einen Negativtest vorweisen können, bestehen Ausnahmen.
Ausreise
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Bulgarien finden Sie hier.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es liegen keine Anmerkungen vor.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.