Ägypten

Einreisebestimmungen

Ägypten*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Ägypten finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Bei Beantragung über die Generalkonsulate in Frankfurt, Berlin oder Hamburg sind 22,00 Euro fällig. Weitere Informationen.

Reisende mit eVisa dürfen sich bis zu 30 Tage im Land aufhalten.

Electronic Visa Portal

Visumgebühren

Mit einem bei Ankunft erhaltenen Visum können sich Reisende bis zu 30 Tage im Land aufhalten.

Die Visumgebühren sind in Euro oder US-Dollar bar zu zahlen.

Reisende können bei Ankunft an den Flughafen Sharm el Sheikh und Taba ein kostenloses Sinai-Visum erhalten, welches einen Aufenthalt von maximal 15 Tagen erlaubt. Sollten Orte außerhalb von Nuweiba, Dahab, Taba und Sharm el Sheikh bereist werden, so ist ein reguläres Visum erforderlich.

Die Aufenthaltsdauer kann über das "Egyptian Passports, Immigration, and Nationality Administration office" in Abbasiya, Kairo um bis zu 3 Monate verlängert werden. Die Kosten sind in US-Dollar zu begleichen.

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Aus Sicherheitgründen wird vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara gewarnt.

Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Personen müssen bei Einreise ein Gesundheitsformular abgeben, welches entweder am Flughafen, im Flugzeug oder vor Antritt der Reise auszufüllen ist.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Laut Auswärtigem Amt ist die Weiterreise in andere Länder teilweise eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Bei Ankunft können Gesundheitsprüfungen durchgeführt werden, wenn die Einreisenden Symptome aufweisen. Es können auch zufällig durchgeführte Testungen durchgeführt werden.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Aktueller Wert: 0. Vorwoche: 0

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Neue Maßnahmen können jedoch auch sehr kurzfristig verhängt werden.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Die ägyptische Regierung hat eine englischsprachige Hotline für Touristen eingerichtet, wo Fragen zu Hygiene- und Corona-Schutzmaßnahmen beantwortet werden. Unter der Inlandstelefonnummer 19654 können Urlauber täglich zwischen 9 und 15 Uhr anrufen.

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.