Gepäck und Tierbeförderung

Aufgabegepäck

Erfahren Sie hier, wie viel Gepäck Sie auf Ihrem Condor Flug mitnehmen dürfen.

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Fliegen Sie nicht ausschließlich mit Condor, z. B. im Rahmen von Zu- und Abbringerflügen, gelten gesonderte Bestimmungen.

 

Allgemeine Hinweise in Bezug auf Ihr Gepäck

Wichtige Dokumente, Wertsachen und Medikamente sollten im Handgepäck verstaut werden.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung.

Bitte beachten Sie Folgendes

Smart Baggage

So genannte Smart Baggage Gepäckstücke haben unter anderem einen eingebauten GPS Tracker, eine Ladestation für Mobiltelefone und eine Waage. Betrieben wird diese Ausstattung mit eingebauten Lithium Akkus.

Nach den neuesten IATA Dangerous Goods Regulations dürfen diese Gepäckstücke nicht im aufzugebenden Gepäck befördert werden, es sei denn, die Lithium Batterie (oder Powerbank) lässt sich ausbauen und wird dann im Handgepäck transportiert. Bitte beachten Sie, dass max. zwei Lithium Ersatzbatterien pro Person (nur erlaubt im Handgepäck) mitgenommen werden dürfen.

Die Mitnahme als Handgepäck ist erlaubt, setzt aber voraus, dass die Handgepäckmenge und das erlaubte Gewicht nicht überschritten werden.

Defekter Lithium-Ionen-Akku

Gemäß den Bestimmungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) ist der Transport von Geräten mit einem defekten oder zurückgerufenen Lithium-Ionen-Akku im aufgegebenen Gepäck an Bord aller von Condor durchgeführten Flüge aus Sicherheitsgründen verboten. Geräte, die von einem Rückruf betroffen sind, dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, müssen aber ausgeschaltet sein und dürfen während des Fluges nicht benutzt oder aufgeladen werden. Das Gerät muss außerdem im Handgepäck unter dem Vordersitz verstaut und beobachtet werden. Im Falle einer Wärmeentwicklung ist das Kabinenpersonal sofort zu informieren.

Erlaubte Gepäckmenge pro Person

Gültig für Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren

Zone 1

Zone 2

Zone 3

Zone 4

Zone 5

Zone 6

Änderungen vorbehalten. Für Kleinkinder unter 2 Jahren gelten gesonderte Freigepäck-Bedingungen. Mehr erfahren.

Hinweis Zone 1-4 & 6

Die Freigepäckmenge kann auf Condor Flügen in Zone 1-4 & 6 grundsätzlich beliebig auf mehrere Gepäckstücke aufgeteilt werden.

Haben Sie mit einer oder weiteren Personen gemeinsam einen Condor Flug gebucht und haben eine gemeinsame Buchungsnummer, so kann die Freigepäckmenge in Summe auch ungleich auf die Reiseteilnehmer verteilt werden (gilt für aufgegebenes Gepäck, nicht Handgepäck).

Allgemeine Hinweise

  • Die Summe der Außenmaße pro Gepäckstück darf 158 cm (Länge + Breite + Höhe) nicht überschreiten. Werden die angegebenen Außenmaße oder die Freigepäckmenge überschritten, werden Übergepäck- und/oder Sperrgepäckgebühren erhoben. Das zusätzliche Gepäck kann mit dem übrigen Reisegepäck aufgegeben werden.
  • Kinderwagen/Buggys/Babybetten und Autokindersitze werden ohne Aufpreis im Laderaum befördert. Ausgeschlossen davon sind Kinderwagen mit Sonderfunktion wie z.B. Jogger oder Fahrradanhänger. Es können maximal zwei der genannten Gegenstände pro Kind transportiert werden. Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig.
  • Hinweis: Aus Sicherheits- und Arbeitsschutzgründen (Verladung des Gepäcks) dürfen aufgegebene Gepäckstücke nicht schwerer als 32 kg je Gepäckstück sein. Diese Regelung ist unabhängig von der Freigepäckmenge.
  • Details zu den Gepäckbestimmungen finden Sie in unseren AGB.
  • Informationen zur Haftung finden Sie unter Gepäckunregelmäßigkeiten.
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