(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main, (nachfolgend auch „Condor“ genannt).
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Condor Flugdienst GmbH, Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main. Die Webpräsenz von Condor findet sich unter: www.condor.com. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Condor zu richten. Facebook übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook und erklärt durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass er Facebook von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freistellt.
(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben.
(3) Mitarbeiter der Condor Flugdienst GmbH sowie der Thomas Cook AG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
(1) Der Gewinner erhält folgenden Gewinn:
Eine von insgesamt 100 (einhundert) der wie im Videopost gezeigten Jelly Beans Maschinen.
(2) Um teilzunehmen müssen folgende Schritte befolgt werden: Besuchen Sie bitte unsere Facebook-Seite unter https://www.facebook.com/CondorAirlinesDE/ und schauen Sie sich das Jelly Beans-Video an. Nennen Sie anschließend in der dazugehörigen Kommentarzeile Ihren „besten Jelly Beans-Buddy“. Die 100 (einhundert) Gewinner werden unter allen Teilnehmern ausgelost.
(3) Der Preis kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(1) Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, frei übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Gewinnspiels eingestellten Fotos oder Bilder selbst oder durch Dritte für Kommunikations-, PR- und Werbeaktivitäten von Condor auf Facebook, Instagram und im Newsletter frei zu verwenden. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Fotos selbst oder durch Dritte zu bearbeiten, umzugestalten und in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form, einzeln oder zusammen mit anderen Aufnahmen zu speichern und diese auf der Facebook- oder Instagram-Seite von Condor oder im Condor Newsletter beliebig zu verbreiten, vorzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen.
(2) Condor weist darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte und auch eine Nutzung durch Dritte im Rahmen der Facebook-Funktionen kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Condor haftet deshalb nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen von Condor die Fotos auf den oben genannten Facebook-Seiten für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren, durch das Verlinken oder Teilen der Fotos. Condor weist außerdem darauf hin, dass eine generelle Löschung der Fotos aus dem Internet nicht garantiert werden kann, da z.B. Suchmaschinen die Fotos in ihren Index aufgenommen haben oder andere Internetseiten die Fotos kopiert haben können.
(3) Die Einräumung der Rechte erfolgt vergütungsfrei.
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 03. November 2017, 10:00 Uhr, bis einschließlich 05. November 2017, 23:59 Uhr, möglich.
(2) Der Gewinn wird unter den Teilnehmern verlost, die bis spätestens zum 05. Oktober 2017, 23:59 Uhr in der Kommentarzeile des Jelly Beans Videos auf der Facebook-Seite von Condor ihren „besten Jelly Beans-Buddy“ genannt haben.
(3) Kommentare die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
(4) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(5) Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis zum 17. November 2017.
(6) Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name (Vorname, Anfangsbuchstaben des Nachnamens und Wohnort) veröffentlicht wird, falls Condor sich hierzu entscheidet. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
(7) Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.
(1) Der Gewinner wird via Kommentarfunktion von Condor durch eine Gewinnmitteilung benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang dieser schriftlichen Gewinnmitteilung.
(2) Der Gewinner muss den Gewinn spätestens 2 Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung des Namen und der Adresse, zu welcher der Gewinn geschickt werden soll, per E-Mail an condormarketing@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
(4) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(5) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 4 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.
(1) Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmern an dem Gewinnspiel (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Wohnort) und weitere, ggf. im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel anfallende und als personenbezogene Daten zu qualifizierende Informationen werden entsprechend dem deutschen Datenschutzrecht, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet.
(2) Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung der Gewinner sowie die Zuteilung der Preise notwendig. Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich.
(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz/datenschutzerklaerung.jsp der Condor Flugdienst GmbH.
(1) Condor behält sich vor, das Spiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder der Condor Facebook Fanseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Condor Facebook Fanseite.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Condor nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/agb.jsp – sowie die Datenschutzregelungen – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz/datenschutzerklaerung.jsp – der Condor Flugdienst GmbH.
(3) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Frankfurt am Main, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(5) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.