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Teilnahmebedingungen für das Condor Gewinnspiel „#ItalyForFoodies“ auf Facebook

Teilnahmebedingungen für das Condor Gewinnspiel „Advent, Advent, das Fernweh-Quiz zum Jahresend“ auf Facebook

1      Allgemeines

(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main, (nachfolgend auch „Condor“ genannt).

 

(2)  Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Condor Flugdienst GmbH, Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main (nachfolgend auch „Condor“ genannt). Die Webpräsenz von Condor findet sich unter: www.condor.com. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Condor zu richten. Facebook übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook und erklärt durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass er Facebook von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freistellt.

 

(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

 

2       Teilnahmeberechtigung

(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.

 

(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben.

 

(3) Mitarbeiter der Condor Flugdienst GmbH sowie der Thomas Cook GmbH und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.

 

(4) Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.

 

(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.

 

(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.

 

3      Gewinn

(1) Die Gewinner erhalten einen der folgenden Gewinne:

02.12.2018: 1. Hauptgewinn: Zwei Flugtickets (Hin- und Rückflug für zwei Personen, beide Personen müssen zusammen reisen, reguläre Economy Class) für einen Condor Flug (Condor Flugnummer) nach Palma de Mallorca (PMI) von einem deutschen Condor Abflughafen (es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung geltende Condor Flugplan, Rückflug muss bis zum 30.04.2019 erfolgen), 2. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 300,00 Euro, 3. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 200,00 Euro, 4. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 150,00 Euro, Trostpreis: ein Überraschungspaket aus Condor Werbeartikeln

06.12.2018: 1. Hauptgewinn: Zwei Flugtickets (Hin- und Rückflug für zwei Personen, beide Personen müssen zusammen reisen, reguläre Economy Class) für einen Condor Flug (Condor Flugnummer) nach Antalya (AYT) von einem deutschen Condor Abflughafen (es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung geltende Condor Flugplan, Rückflug muss bis zum 30.04.2019 erfolgen), 2. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 300,00 Euro, 3. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 200,00 Euro, 4. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 150,00 Euro, Trostpreis: ein Überraschungspaket aus Condor Werbeartikeln

09.12.2018: 1. Hauptgewinn: zwei Revolverheld Konzerttickets für das Revolverheld Konzert in Frankfurt am Main am 20.03.2019, 2. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 300,00 Euro, 3. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 200,00 Euro, 4. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 150,00 Euro, Trostpreis: ein Überraschungspaket aus Condor Werbeartikeln

16.12.2018: 1. Hauptgewinn: Zwei Flugtickets (Hin- und Rückflug für zwei Personen, beide Personen müssen zusammen reisen, reguläre Economy Class)für einen Condor Flug (Condor Flugnummer) nach Jerez de la Frontera (XRY) von einem deutschen Condor Abflughafen (es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung geltende Condor Flugplan, Rückflug muss bis zum 30.04.2019 erfolgen), 2. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 300,00 Euro, 3. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 200,00 Euro, 4. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 150,00 Euro, Trostpreis: ein Überraschungspaket aus Condor Werbeartikeln

23.12.2018: 1. Hauptgewinn: Zwei Flugtickets (Hin- und Rückflug für zwei Personen, beide Personen müssen zusammen reisen, reguläre Economy Class) für einen Condor Flug (Condor Flugnummer) nach Teneriffa (TFS) von einem deutschen Condor Abflughafen (es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung geltende Condor Flugplan, Rückflug muss bis zum 30.04.2019 erfolgen), 2. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 300,00 Euro, 3. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 200,00 Euro, 4. Hauptgewinn: ein Fluggutschein in Höhe von 150,00 Euro, Trostpreis: ein Überraschungspaket aus Condor Werbeartikeln

(2) Um teilzunehmen, besuchen Sie bitte an den oben genannten Tagen den Condor Blog https://www.condor.com/de/blog/das-fernweh-quiz-zum-jahresend/, füllen Sie das Gewinnspielformular aus und beantworten die Fernweh Quiz zum JahresendFrage. Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern zufällig aus den Einsendungen mit der richtigen Antwort ausgelost.

 

(3) Die Preise können nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.

 

(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

(5) Folgekosten, die dem Gewinner bei oder durch die Nutzung des Gewinnes entstehen, wie z.B. für die An-, Abreise zum Flughafen, Kosten für Zusatzgepäck, Verpflegung und alle sonstigen Kosten, hat der Gewinner selbst zu tragen. Für die Organisation der für eine Einreise erforderlichen Unterlagen (Ausweis- und Einreisepapiere) sowie für den für Auslandsreisen zu empfehlenden Versicherungsschutz ist der Gewinner persönlich verantwortlich.

(6) Die Auswahl des Hin- und Rückfluges kann nur je nach Verfügbarkeit erfolgen, Fluggutscheine sind nicht vom 1. Juli 2019 bis 15. August 2019 einlösbar. Eine Abgeltung des Reisepreises in bar oder eine Übertragung ist nicht möglich. Der Fluggutschein ist bis zum 30.04.2019 gültig (spätester Rückflug am 30.04.2019. Die Abreise muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums liegen.

 

 

4      Durchführung des Gewinnspiels

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich an den jeweiligen Gewinnspieltagen, 02.12.2018, 06.12.2018, 09.12.2018, 16.12.2018 und 23.12.2018 in der Zeit vom 10:00 bis einschließlich 23:59 MEZ Uhr, möglich.

 

(2) Die Gewinne werden zufällig unter den Teilnehmern verlost, die bis spätestens 23:59 MEZ Uhr die jeweilige Gewinnspielfrage richtig beantwortet und das Gewinnspielformular abgesendet haben. Mehrere Teilnahmen derselben Person werden als eine einzelne Teilnahme gewertet. Es gilt die Serveruhr des Gewinnspielveranstalters, welche sich in der MEZ Zeitzone befindet.

 

(3) Antworten, die gegen deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.

 

(4) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.

 

(5) Die Auslosungen und Benachrichtigungen der Gewinner erfolgen jeweils bis zu drei Arbeitstagen nach den Aktionstagen also bis spätestens zum:

05.12.2018, 11.12. 2018, 12.12.2018, 19.12.2018, 02.01.2018

 

(6) Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass ihre Namen (Vorname, Anfangsbuchstaben des Nachnamens) auf Facebook und/oder dem Condor Vlog veröffentlicht werden, falls Condor sich hierzu entscheidet . Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.

 

(7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge oder Kommentare innerhalb des Gewinnspielposts auf Facebook und/oder dem Condor Blogbeitrag zum Adventsgewinnspiel nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form auf Facebook oder dem Condor Blog zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird.

 

(8) Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.

 

5        Annahme des Gewinns

(1) Die Gewinner werden via E-Mail von Condor durch eine Gewinnmitteilung benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der elektronischen Gewinnmitteilung. Die Zustellung der Gewinne erfolgt auf postalischem Weg.

 

(2) Der Gewinner muss den Gewinn spätestens 2 Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung des Namen per E-Mail an socialmedia@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.

 

(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

 

(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 3 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.

 

6 Datenschutz

(1) Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmern an dem Gewinnspiel (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) und weitere, ggf. im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel anfallende und als personenbezogene Daten zu qualifizierende Informationen werden entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz – Neu (BDSG-Neu), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet.

 

(2) Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung der Gewinner sowie die Zuteilung der Preise notwendig. Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich.

 

(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz/datenschutzerklaerung.jspder Condor Flugdienst GmbH.

 

7       Störungen im Ablauf; Haftung

(1) Condor behält sich vor, das Spiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder der Condor Facebook Fanseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.

 

(2) Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Condor Facebook Fanseite.

 

(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Condor nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

8       Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

(2) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/agb.jsp– sowie die Datenschutzregelungen – https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz.jsp– der Condor Flugdienst GmbH

 

(3) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(4) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Frankfurt am Main, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.

 

(5) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.