Teilnahmebedingungen für das Condor Gewinnspiel "Flüge ab Zürich"
1 Allgemeines
(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg, (nachfolgend auch „Condor“ genannt).
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Condor. Die Webpräsenz von Condor findet sich unter: www.condor.com. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Condor zu richten. Facebook übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook und erklären durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass sie Facebook von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freistellen.
(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
2 Teilnahmeberechtigung
(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschland oder der Schweiz haben.
(3) Mitarbeiter der Condor Flugdienst GmbH, deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
3 Gewinn
(1) Es gibt 23 Gewinner, diese erhalten einen der folgenden Gewinne:
- 1 x zwei (2) Fluggutscheine für einen Condor Flug (Condor Flugnummer) von Zürich (ZRH) nach Palma de Mallorca (PMI), einlösbar bis 18.04.2022. Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung geltende Condor Flugplan, der Rückflug muss bis zum 1. Mai 2022 erfolgen.
- 1 x zwei (2) Fluggutscheine für einen Condor Flug (Condor Flugnummer) von Zürich (ZRH) nach Heraklion (HER), einlösbar bis 18.04.2022. Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung geltende Condor Flugplan, der Rückflug muss bis zum 1. Mai 2022 erfolgen.
- 1 x zwei (2) Fluggutscheine für einen Condor Flug (Condor Flugnummer) von Zürich (ZRH) nach Olbia (OLB), einlösbar bis 18.04.2022. Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung geltende Condor Flugplan, der Rückflug muss bis zum 1. Mai 2022 erfolgen.
- Eins (1) von insgesamt zehn (10) Condor Strandtüchern.
- Eins (1) von insgesamt zehn (10) Condor Reisepaketen, bestehend aus jeweils einem Condor Koffergurt, einem Condor Kofferanhänger und einem Condor Flugsicherheitsbeutel.
(2) Um teilzunehmen, füllen Sie das Gewinnspielformular aus und beantworten die Gewinnspielfrage: „Wie viele Ziele fliegt Condor nonstop ab Zürich an?“. Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern zufällig aus den Einsendungen mit der richtigen Antwort ausgelost.
(3) Die Preise können nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(5) Folgekosten, die dem Gewinner bei oder durch die Nutzung des Gewinnes entstehen, wie z.B. für die An-, Abreise zum Flughafen, Kosten für Zusatzgepäck, Unterkunft, Verpflegung und alle sonstigen Kosten, hat der Gewinner selbst zu tragen. Für die Organisation der für eine Einreise erforderlichen Unterlagen (Ausweis- und Einreisepapiere) sowie für den für Auslandsreisen zu empfehlendem Versicherungsschutz ist der Gewinner persönlich verantwortlich.
(6) Die Auswahl des Hin- und Rückfluges kann nur je nach Verfügbarkeit erfolgen. Eine Abgeltung des Reisepreises in bar oder eine Übertragung ist nicht möglich. Fluggutscheine (Gutscheine mit konkreten Zielangaben) sind bis zum 18. April 2022 einlösbar (spätester Rückflug am 1. Mai 2022). Die Abreise muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums liegen.
4 Durchführung des Gewinnspiels
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich am 15. April 2021, von 12 Uhr MEZ bis zum 21. April 2021, 23:59 Uhr MEZ möglich.
(2) Der Gewinn wird zufällig unter den Teilnehmern verlost, die die jeweilige Gewinnspielfrage bis spätestens 21. April 2021, 23:59 Uhr MEZ richtig beantwortet haben und das Gewinnspielformular abgesendet haben. Mehrere Teilnahmen derselben Person erhöhen die Gewinnchancen nicht.
(3) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(4) Die Auslosungen und Benachrichtigungen des Gewinners erfolgen bis zu drei Arbeitstage nach dem Aktionstag, also bis spätestens zum 26. April 2021.
(5) Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Gewinnspielzeitraums in Ziffer 4 (1) ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang bei Condor. Condor kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.
5 Annahme des Gewinns
(1) Der jeweilige Gewinner wird von Condor per E-Mail durch eine Gewinnmitteilung benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der elektronischen Gewinnmitteilung. Die Zustellung des Gewinns erfolgt per Post.
(2) Der Gewinner muss den Gewinn spätestens zwei Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt per E-Mail an socialmedia@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 3 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.
6 Rechte, Einräumung von Rechten
(1) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass sein Name (Profilname, Vorname, Anfangsbuchstaben des Nachnamens) auf Facebook veröffentlicht werden, falls Condor sich hierzu entscheidet. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
7 Datenschutz
(1) Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmern an dem Gewinnspiel (Name, Vorname, ggf. E-Mail-Adresse) und weitere, ggf. im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel anfallende und als personenbezogene Daten zu qualifizierende Informationen werden entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – Neu (BDSG-Neu), neben der Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels zu den unter Ziffer 6 genannten Zwecken verwendet.
(2) Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung der Gewinner sowie die Zuteilung der Preise notwendig. Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich. Nach Beendigung und Abwicklung des Gewinnspiels und/oder der Beendigung der in Ziffer 6 genannten Aktivitäten werden diese Daten von Condor gelöscht.
(3) Entsprechend dem geltenden Datenschutzrecht haben die Teilnehmer an dem Gewinnspiel das Recht auf Widerruf gegen die Verwendung, ganz oder teilweise, ihrer durch Condor gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Zugang zu, d.h. auf Information über ihre personenbezogenen Daten, sowie auf Änderung und vollständige Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Von diesem Recht kann der Teilnehmer an dem Gewinnspiel Gebrauch machen, indem er Condor per E-Mail an datenschutz@condor.com oder postalisch (Datenschutzbeauftragter, Condor Flugdienst GmbH, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg) kontaktiert. Der Widerruf der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel.
(4) Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen der Condor Flugdienst GmbH unter Ziffer 9 (2).
8 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) Condor behält sich vor, das Spiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder der Condor Facebook Fanseite inklusive der angeschlossenen Gruppe besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Condor Facebook Fanseite.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Condor nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzregelungen der Condor Flugdienst GmbH.
(3) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Darmstadt, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(5) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.